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Vermittlungsverfahren in der 20. Wahlperiode

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Vermittlungsverfahren in der 19. Wahlperiode

Vermittlungsverfahren in der 18. Wahlperiode

    1. Inhalt
    2. Beratungsgang
    3. Ergebnis

    Inhalt

    Zu der vom Bundestag verabschiedeten Reform der Erbschaftsteuer hat der Bundesrat am 8. Juli 2016 den Vermittlungsausschuss angerufen. Die neuen Regeln für Firmenerben sollen in dem gemeinsamen Gremium beider Häuser grundlegend überarbeitet werden, fordern die Länder in ihrem Anrufungsbeschluss.

    Bedürfnisprüfung für Vererbung großer Betriebe

    Der Bundestag hatte am 24. Juni 2016 neue Regelungen für die Vererbung von Unternehmen beschlossen. Betriebserben kann danach auch künftig die Steuer innerhalb von sieben Jahren vollständig erlassen werden, wenn sie Firma und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings gibt es dafür künftig höhere Anforderungen. So wird individuell geprüft, ob Erben großer Betriebe ab einer Erbschaft von 26 Millionen Euro nicht wenigstens einen Teil der Steuer aus ihrem Privatvermögen bezahlen können. Alternativ sieht der Bundestagsbeschluss ein Verschonungsabschlagsmodell vor. Ab einem Erbe von 90 Millionen erfolgt keine Verschonung. Für Familienunternehmen sind dagegen Steuererleichterungen vorgesehen. Kleinere Unternehmen sollen zudem von Bürokratie entlastet werden. Das Gesetz, das rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten soll, bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Denn die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer – ca. 5,5 Milliarden Euro jährlich – stehen allein den Ländern zu.

    Höchstrichterliche Auflagen

    Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu finden. Im September letzten Jahres hatte der Bundesrat eine teils kritische Stellungnahme zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung abgegeben. Am 20. Juni 2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag wenige Tage später umsetzte.

    08.07.2016

    Beratungsgang

    08.09.2016 Zweite Sitzung des Vermittlungsausschusses: Vertagung unter Einsetzung einer Arbeitsgruppe

    21.09.2016 Fortsetzung der zweiten Sitzung des Vermittlungsausschusses: Einigung (Änderungsempfehlung)

    Ergebnis

    Vermittlungsausschuss erzielt Einigung zur Erbschaftsteuer

    Bund und Länder haben ihren Streit um die Reform der Erbschaftsteuer beigelegt. Nach mehr als siebenstündiger Beratung beschloss der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in der Nacht zum 22. September 2016 einen Kompromissvorschlag.

    Zahlreiche Änderungen empfohlen

    Die Vermittler einigten sich bei den bis zuletzt strittigen Kriterien zur Bewertung vererbter Betriebsvermögen, insbesondere zum Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für das vereinfachte Ertragswertverfahren, zum Vorwegabschlag bei Familienunternehmen, zur Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen sowie zu den Voraussetzungen für eine Steuerstundung. Außerdem schlägt der Vermittlungsausschuss Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfungen vor. So soll es keine Wiedereinführung der so genannten Cash-Gesellschaften geben; Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten, Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht begünstigt werden; Die Empfehlung enthält zudem weitere technische und klarstellende Änderungen an dem ursprünglichen Bundestagsbeschluss, unter anderem bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und bei Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke z.B. von Brauereien.

    Langes Verfahren kurz vor dem Abschluss

    Mit dem heutigen Durchbruch im Vermittlungsausschuss steht ein langes Gesetzgebungsverfahren kurz vor dem Abschluss.

    Ende 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu finden. Am 20. Juni 2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag am 24. Juni 2016 umsetzte. Der Bundesrat rief am 8. Juli 2016 den Vermittlungsausschuss an, um die neuen Regeln für Firmenerben grundlegend überarbeiten zu lassen. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer stehen allein den Ländern zu.

    Der Einigungsvorschlag wird nun dem Bundestag zugeleitet. Nachdem dieser ihn umgesetzt hat, befasst sich der Bundesrat mit dem geänderten Gesetz.

    22.09.2016

    Ergebnis des Vermittlungsverfahrens:

  • Drittes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes

    Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs

    Anrufung durch den Bundesrat

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