07.06.2000

Bei Kleinaufträgen können dem Käufer die Rücksendekosten auferlegt werden

Macht der Käufer im Bestellhandel von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so können ihm bei einem Warenwert bis 80 DM die Rücksendekosten auferlegt werden. Diesen Vorschlag hat der Vermittlungsausschuss am Mittwoch zu dem in dieser Frage zwischen Bundestag und Bundesrat strittigen Fernabsatzgesetz gemacht. Das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz sah hierzu vor, dass der Unternehmer bei Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher innerhalb von zwei Wochen nach Wareneingang die Rücksendekosten zu tragen hat. Der Bundesrat wollte mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses hiervon eine Ausnahme für den Buchhandel erreichen, da die Rücksendequote hier bereits zwischen 5 und 10 Prozent betrage und eine weitere Kostenbelastung für den mittelständischen Buchhandel nicht verkraftbar sei. Mit seinem Einigungsvorschlag greift der Vermittlungsausschuss dieses Anliegen aus Gründen der Gleichbehandlung für alle Branchen bei geringfügigen Bestellwerten auf. Der Unternehmer hat jedoch auch in diesen Fällen die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Übernehmen der Bundestag am Donnerstag und der Bundesrat am Freitag diesen Vorschlag, können diese wie die weiteren verbraucherschützenden Regelungen des Fernabsatzgesetzes am 30. Juni in Kraft treten. Damit wird die europarechtliche Umsetzungsfrist, die am 4. Juni ausgelaufen ist, nur kurzfristig überschritten.

Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro

- Drucksache 237/00 (Beschluss) - 

1.653 Zeichen

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.