06.12.2001

Vermittlungsausschuss unterbreitet Einigungsvorschlag zum Prostitutionsgesetz

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am späten Nachmittag einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse von Prostituierten unterbreitet. Danach sollen Freier gegenüber den - zukünftig rechtswirksamen - Forderungen von Prostituierten neben der Einrede der (teilweisen) Nichterfüllung nur die Einrede der Erfüllung und der Verjährung geltend machen können. Weitere Einreden bleiben dagegen ausgeschlossen.

Der Bundesrat hatte am 9. November den Vermittlungsausschuss angerufen. Er befürchtete, dass das Gesetzgebungsziel einer Verbesserung der rechtlichen und sozialen Lage von Prostituierten nicht erreicht werde und darüber hinaus Schwierigkeiten bei der praktischen Handhabung der Vorschriften auftreten würden. Grundlegende Bedenken wurden insbesondere im Hinblick darauf geltend gemacht, dass gegenüber der Forderung von Prostituierten mit Ausnahme des Einwandes der Nichterfüllung - die Prostituierte hat die versprochene sexuelle Handlung nicht vorgenommen - kategorisch weitere Einwendungen und Einreden ausgeschlossen sein sollten. Damit werde nicht nur der bei Schuldverhältnissen stets zulässige Erfüllungseinwand unzulässig, sondern sogar die Einrede der Verjährung, so der Bundesrat in seiner damaligen Anrufungsbegründung. Mit dem nunmehr gefundenen Ergebnis wird diesen Bedenken des Bundesrates Rechnung getragen. Der Freier kann also einwenden, die Forderung der Prostituierten sei bereits beglichen oder verjährt.

Das - nicht zustimmungsbedürftige - Prostitutionsgesetz hebt die Sittenwidrigkeit der Prostitution auf. Absprachen zwischen Freiern und Prostituierten erhalten den Status zivilrechtlich wirksamer Vereinbarungen. Der vereinbarte Lohn für sexuelle Dienste kann in Zukunft gerichtlich eingeklagt werden. Prostituierten wird der Zugang zur Arbeitslosen-, Renten- sowie zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht. Schließlich soll die Schaffung abgesicherter und angemessener Bedingungen für die freiwillige Ausübung der Prostitution zum Beispiel in Bordellen nicht mehr strafbar sein.

Mit dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses wird sich nunmehr der Bundestag befassen. Über ein gegebenenfalls geändertes Gesetz könnte der Bundesrat am 20. Dezember befinden.

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