Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am Abend einen Kompromissvorschlag zum Gesetz zur Änderung des Fleischhygienegesetzes, des Geflügelfleischhygienegesetzes und des Tierseuchengesetzes unterbreitet. Danach soll das Tierseuchengesetz dahingehend ergänzt werden, dass der Entschädigungsanspruch für Tierverluste zukünftig auch bei schuldhaftem Nichtbefolgen von unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft entfällt. Soweit ein solcher Rechtsakt nicht entgegensteht oder seine Durchführung es erfordert, sollen die im Tierseuchengesetz geregelten Entschädigungen für Tierverluste auf Grund einer Vorschrift eines solchen Rechtsaktes entsprechend gelten.
Der Bundesrat hatte die Anrufung des Vermittlungsausschusses damit begründet, dass die gegenwärtig geltenden Entschädigungsregelungen im Tierseuchengesetz keine ausreichende Rechtsgrundlage darstellen, um bis zum Erlass entsprechender EG-Durchführungsbestimmungen die Entschädigungen für Tierverluste auf Grund unmittelbar geltender Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft zumindest bundeseinheitlich zu regeln.
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