21.05.2003

Maut-Einnahmen müssen zweckgebunden verwendet werden

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute einen Einigungsvorschlag zur Verwendung der Mauteinnahmen unterbreitet. Danach wird das Mautaufkommen vollständig dem Verkehrshaushalt zugeführt und muss in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, überwiegend für den Bundesfernstraßenbau, verwendet werden. Lediglich die Systemkosten für den Betrieb, die Überwachung und die Kontrolle des Mautsystems dürfen hiervon abgezogen werden.

Der Bundesrat hatte mit genau diesem Ziel den Vermittlungsausschuss angerufen, da der Gesetzesbeschluss des Bundestages keine Zweckbindung der Mauteinnahmen zugunsten der Verkehrsinfrastruktur vorsah. Vielmehr sollten die Einnahmen allgemein im Bundeshaushalt eingestellt werden. 

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.