Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute einen Einigungsvorschlag zur Verwendung der Mauteinnahmen unterbreitet. Danach wird das Mautaufkommen vollständig dem Verkehrshaushalt zugeführt und muss in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, überwiegend für den Bundesfernstraßenbau, verwendet werden. Lediglich die Systemkosten für den Betrieb, die Überwachung und die Kontrolle des Mautsystems dürfen hiervon abgezogen werden.
Der Bundesrat hatte mit genau diesem Ziel den Vermittlungsausschuss angerufen, da der Gesetzesbeschluss des Bundestages keine Zweckbindung der Mauteinnahmen zugunsten der Verkehrsinfrastruktur vorsah. Vielmehr sollten die Einnahmen allgemein im Bundeshaushalt eingestellt werden.