Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag tritt am
Mittwoch, dem 3. März 2004, 18.00 Uhr,
im Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, 10117 Berlin,
Saal 1.128
zu einer weiteren Sitzung zusammen.
Auf der Tagesordnung stehen folgende Gesetze:
- Viertes Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
- Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
- Vierunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes.
Zu allen drei Gesetzen hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 13. Februar 2004 den Vermittlungsausschuss angerufen.
Das "Vierte Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch" betrifft die länderübergreifende Vereinigung von Landesversicherungsanstalten. Die Initiative zu diesem Gesetz geht auf den Bundesrat zurück. Allerdings hat der Deutsche Bundestag einige Bestimmungen, welche die Belange der Länder in essenziellen Punkten berühren, gestrichen. So soll nach Auffassung des Bundesrates der Vereinigungsbeschluss bei länderübergreifender Vereinigung der Landesversicherungsanstalten auch Festlegungen über die prozentuale Aufteilung des Stellenvolumens auf die Gebiete der beteiligten Länder enthalten. Damit soll dem Interesse der Länder an der Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Region Rechnung getragen werden. Dieser Beschluss soll zudem nicht nur der Genehmigung, sondern vielmehr auch der Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bedürfen, damit in den Abwägungsprozess auch Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Stabilität einbezogen werden können. Schließlich fordert der Bundesrat, dass zentrale Festlegungen des Vereinigungsbeschlusses nicht ohne Länderbeteiligung abänderbar sind. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Im Anrufungsbegehren zu dem unter TOP 2 genannten Gesetz wendet sich der Bundesrat gegen die Einführung einer Fünf-Prozent-Quote für die berufliche Ausbildung schwerbehinderter Menschen in Unternehmen ab 100 Beschäftigten. Eine solche Quote sei im Hinblick auf das angestrebte Ziel kontraproduktiv. Außerdem stelle der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung eine erhebliche Verschlechterung dar, da er nunmehr eine Regelung enthalte, nach der selbst Arbeitsplätze bei der Berechnung der Quote mitzählen, auf denen wegen gesetzlicher Vorgaben keine Schwerbehinderten beschäftigt werden dürfen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Zum Lastenausgleichsgesetz wurde der Vermittlungsausschuss angerufen, weil dieses Gesetz kein Gesamtkonzept für eine umfassende Schlussgesetzgebung zur Kriegsfolgenbeseitigung erkennen lasse, vielmehr nur die Auflösung des Ausgleichsfonds und die Überführung der Einnahmen in den Bundeshaushalt vorsehe. Abschließende Regelungen für die in den Ländern noch anhängigen Ausgleichsverfahren gibt es jedoch nicht. Entgegen der Ansicht des Deutschen Bundestages, der das Gesetz als Einspruchsgesetz ansieht, hat der Bundesrat die Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt.
Die Vorbesprechungen finden für die
- A-Seite im Saal 2.088 und die
- B-Seite im Saal 2.128
jeweils um 17.00 Uhr statt.
Viertes Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Drucksache 47/04 (Beschluss)
Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Drucksache 48/04 (Beschluss)
Vierunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (34. ÄndGLAG)
Drucksache 52/04 (Beschluss)