Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einen Einigungsvorschlag zum Eurojust-Gesetz unterbreitet. Dieser sieht vor, dass die Ernennung des nationalen Mitglieds von Eurojust im Benehmen mit den Landesjustizverwaltungen erfolgen soll.
Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz sah vor, dass das Mitglied allein vom Bundesministerium der Justiz benannt und abberufen wird, wogegen der Bundesrat in seinem Anrufungsbegehren forderte, dass die Ernennung von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zu erfolgen habe. Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses sieht außerdem vor, dass die als Mitglied zu benennende Person nicht zwingend Bundesbediensteter sein muss.
Darüber hinaus soll eine Übermittlung von Informationen auch dann unterbleiben können, wenn der Bundesrepublik Deutschland dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils drohen würde. Dies entspricht dem Anrufungsbegehren des Bundesrates, der damit das bisher lediglich bei Beeinträchtigung außenpolitischer Belange gegebene Weitergabeverbot von Informationen ersetzen soll. Auch wurde die justizielle Sachleitungsbefugnis, die im Bereich der Strafverfolgung bei den Staatsanwaltschaften angesiedelt ist, ausdrücklich im Gesetzeswortlaut verankert. Dies geht ebenfalls auf eine Forderung des Bundesrates zurück. Gleiches gilt für die Zustimmungsbefugnis des Bundesministeriums der Justiz bei Informationsübermittlungen durch das nationale Mitglied auf europäischer Ebene. Zusätzlich soll vorher das Benehmen sowohl mit der das Verfahren führenden Staatsanwaltschaft als auch der für die Bewilligung der Rechtshilfe zuständigen Stelle herbeigeführt werden.