Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag tritt am
Mittwoch, dem 5. Mai 2004, 17.00 Uhr,
im Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, 10117 Berlin,
Saal 1.128
zu einer Sitzung zusammen.
Auf der Tagesordnung stehen folgende Gesetze:
- Vierunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Bundesrat hat Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt)
- Gesetz zu dem Änderungsprotokoll vom 22. Juni 1998 zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere (Zustimmungsgesetz)
- Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung (Einspruchsgesetz)
- Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (Einspruchsgesetz)
- Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 - Zustimmungsgesetz)
- Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz -Bundesrat hat Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt)
- Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren (Opferrechtsreformgesetz - Einspruchsgesetz)
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft (Bundesrat hat Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt)
- Telekommunikationsgesetz (Zustimmungsgesetz)
Die Vorbesprechungen finden für die
- A-Seite in Saal 2.088 und
- B-Seite in Saal 2.128
jeweils um 16.00 Uhr statt.
Die unter TOP 1 und TOP 2 genannten Gesetze haben den Vermittlungsausschuss bereits in seiner letzten Sitzung am 31. März 2004 beschäftigt. Die Beratungen hierzu wurden damals vertagt. Zu den unter TOP 3 bis TOP 9 genannten Gesetzen hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 2. April 2004 den Vermittlungsausschuss angerufen.
Zum Lastenausgleichsgesetz (TOP 1) wurde der Vermittlungsausschuss angerufen, weil dieses Gesetz kein Gesamtkonzept für eine umfassende Schlussgesetzgebung zur Kriegsfolgenbeseitigung erkennen lasse, insbesondere abschließende Regelungen für die in den Ländern noch anhängigen Ausgleichsverfahren nicht vorgesehen seien. Der Bundesrat hat für dieses Gesetz die Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt, wogegen der Deutsche Bundestag das Gesetz als Einspruchsgesetz ansieht.
Mit dem unter TOP 2 genannten Gesetz zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Versuchstieren soll ein Änderungsprotokoll zu diesem Übereinkommen in nationales Recht umgesetzt werden. Das Gesetz enthält zudem eine Regelung, die das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ermächtigt, Änderungen der Anhänge A und B des Übereinkommens ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen. Gegen diese Bestimmung richtet sich das Anrufungsbegehren des Bundesrates. Er verweist darauf, dass eine Mitwirkung aus forschungs-politischen Erwägungen notwendig sei.
Zu dem unter TOP 3 genannten Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen, um eine Verbesserung des nach dem Gesetz vorgesehenen Verwaltungsverfahrens und der Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesbehörden zu erreichen. Außerdem sollen die Straf- und Bußgeldvorschriften bestimmter gefasst werden.
Beim Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz (TOP 4) ist das Anrufungsbegehren des Bundesrates auf Aufhebung des Gesetzes gerichtet. Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz sei für eine Konsolidierung der Rentenversicherung unzureichend. Es enthalte zwar richtige Weichenstellungen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung, sei in wesentlichen Punkten jedoch sozial- und bildungspolitisch verfehlt. So gehöre zu einer Rentenreform auch eine deutliche Entlastung der Eltern bei der Beitragszahlung und eine verbesserte Anerkennung von Erziehungsleistungen beim Rentenbezug. Außerdem solle die Frühverrentung gestoppt werden.
Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss zum Mikrozensusgesetz 2005 (TOP 5) angerufen, um eine Einschränkung der zu erhebenden Merkmale zu erreichen. Außerdem soll die selbstständige und ehrenamtliche Tätigkeit des Erhebungsbeauftragen beibehalten werden. Mit dem Mikrozensusgesetz soll die Fortführung des Mikrozensus - der Haushaltsstichprobe über Bevölkerung und Arbeitsmarkt - für weitere acht Jahre bis 2010 ermöglicht werden.
Hinsichtlich des Europäischen Haftbefehlsgesetzes (TOP 6) soll sich der Vermittlungsausschuss unter anderem mit folgenden Punkten beschäftigen:
Eine Regelung, wonach Ausländer, die im Inland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zusätzlich besondere Kriterien erfüllen, nur unter den gleichen Voraussetzungen ausgeliefert werden können wie eigene Staatsangehörige, soll gestrichen werden. Darüber hinaus sollen die Ausweitung der Pflichtverteidigerbestellung und die Begründungspflicht für stattgebende Bewilligungsbescheide aufgehoben werden. Der Bundesrat hat für dieses Gesetz die Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt, wogegen der Deutsche Bundestag von einem Einspruchsgesetz ausgeht.
Beim Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren (TOP 7) soll im Vermittlungsverfahren erreicht werden, dass z.B. nebenklageberechtigte Verletzte trotz Ausschlusses der Öffentlichkeit ein Anwesenheitsrecht während der Verhandlung haben. Darüber hinaus soll ihre Zeugenvernehmung allein vom Vorsitzenden Richter durchgeführt werden. Der Bundesrat wendet sich zudem gegen vom Bundestag verabschiedete Regelungen zu Rechts- und Kooperationsgesprächen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung bzw. Beschuldigtem und die Möglichkeit eines Vergleichsvorschlags durch das Gericht.
Zum Emissionshandelsgesetz (TOP 8) hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen. Der Deutsche Bundestag habe die Stellungnahme des Bundesrates aus dem ersten Durchgang überwiegend nicht berücksichtigt, vielmehr sogar Änderungen diametral zum Beschluss des Bundesrates vorgenommen. Der Bundesrat hat zudem für dieses Gesetz die Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt, wogegen der Deutsche Bundestag das Gesetz als Einspruchsgesetz ansieht.
Auch das Anrufungsbegehren zum Telekommunikationsgesetz (TOP 9) ist auf grundlegende Überarbeitung gerichtet. So sollen Mobilfunkbetreiber verpflichtet werden, personenbezogene Daten der Kunden von Prepaidkarten sowie von Kunden mit Verträgen über Kreditprodukte und Festnetzanschlüsse zu erheben. Auch soll ein Zugriff auf Passwörter ermöglicht werden. Mit dem Telekommunikationsgesetz sollen fünf neue europäische Vorgaben im Bereich des Telekommunikationsrechts in nationales Recht umgesetzt werden. Zentrales Anliegen der Vorlage bleibt die Schaffung von Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation.
Vierunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (34. ÄndGLAG)
Drucksache 52/04 (Beschluss)
Gesetz zu dem Änderungsprotokoll vom 22. Juni 1998 zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere
Drucksache 122/04 (Beschluss)
Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung
Drucksache 190/04 (Beschluss)
Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz)
Drucksache 191/04 (Beschluss)
Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 - MZG 2005)
Drucksache 194/04 (Beschluss)
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG)
Drucksache 196/04 (Beschluss)
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren (Opferrechtsreformgesetz - OpferRRG)
Drucksache 197/04 (Beschluss)
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft
Drucksache 198/04 (Beschluss)
Telekommunikationsgesetz (TKG)
Drucksache 200/04 (Beschluss)