Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat konnte sich in seiner heutigen Sitzung zum Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht auf einen Kompromiss verständigen. Das Verfahren wurde unter einvernehmlichem Verzicht auf die Einhaltung der Ladungsfristen nach drei Sitzungen ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen.
Bei diesem Gesetz handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. Der Bundesrat hat nunmehr in seiner nächsten Sitzung am 14. Mai 2004 zu entscheiden, ob er gegen dieses Gesetz Einspruch einlegen möchte.