Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am Abend einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung unterbreitet. Hierbei geht es um ein vom Deutschen Bundestag kürzlich beschlossenes Gesetz, mit dem drei Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft in nationales Recht umgesetzt werden: Es handelt sich um (1) die Zulassung und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln und Futtermitteln, (2) die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen und hieraus hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie (3) die grenzüberschreitende Verbringung von gentechnisch veränderten Organismen. Im Wesentlichen soll das Gesetz unverändert bleiben, der Vermittlungsausschuss folgte lediglich dem Anrufungsbegehren des Bundesrates, wonach die im Gesetz genannten Stellungnahmen künftig im Benehmen - und nicht, wie im Gesetzesbeschluss vorgesehen im Einvernehmen - mit dem Bundesamt für Naturschutz und dem Robert-Koch-Institut erfolgen sollen. Von dieser Änderung erwartet man eine erhöhte Transparenz für die zu treffenden Entscheidungen. Gleichzeitig dient die vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagene Änderung der Beschleunigung des Verfahrens.
05.05.2004