Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am Abend auf einen 27 Ziffern umfassenden Kompromissvorschlag zur Telekommunikation geeinigt. Dabei geht es insbesondere um den entbündelten Breitbandzugang (Bit-Stream-Zugang): Der marktbeherrschende Anbieter kann zukünftig zur Gewährung eines solchen Zugangs an Wettbewerber verpflichtet werden. Ab 2008 muss die Telekom Wettbewerbern Anschlüsse auch dann zu Großhandelsbedingungen überlassen, wenn diese die nötigen Leitungsminuten lieber bei einem billigeren Anbieter erwerben. Die Großhandelskonditionen sollen allerdings ausdrücklich getätigte und zukünftige Investitionen für innovative Dienste berücksichtigen. Bei den Breitbandzugängen sollen solche Beschränkungen nicht gelten. Auf Antrag oder von Amts wegen kann die Regulierungsbehörde die missbräuchliche Ausnutzung einer marktmächtigen Stellung beenden. Dazu kann sie diesem Unternehmen ein Verhalten auferlegen oder untersagen oder Verträge ganz oder teilweise für unwirksam erklären. Eine solche Entscheidung soll in der Regel innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Einleitung des Verfahrens getroffen werden. Verstöße von Unternehmen gegen solcherlei Verfügungen sollen die Regulierungsbehörde dazu ermächtigen, die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils anzuordnen und dem Unternehmen die Zahlung eines entsprechenden Geldbetrags aufzuerlegen.
Weitere Regelungen betreffen unter anderem die Telefonauskunft: Name und Anschrift eines Teilnehmers, von dem nur die Rufnummer bekannt ist, können zukünftig erlangt werden, wenn der betroffene Teilnehmer in einem Teilnehmerverzeichnis eingetragen ist und nach einem Hinweis seines Diensteanbieters auf seine Widerspruchsmöglichkeit einer solchen Telefonauskunft nicht widersprochen hat.