Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag konnte sich am heutigen Abend nicht auf einen Kompromiss zum Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums einigen. Das Verfahren wurde unter einvernehmlichem Verzicht auf die Einhaltung der Ladungsfristen nach drei Sitzungen ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen. Bei dem Gesetz handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. Der Bundesrat hat daher in seiner nächsten Sitzung am 9. Juli 2004 darüber zu entscheiden, ob er gegen das Gesetz Einspruch einlegt.
Zum Berufsausbildungssicherungsgesetz scheiterte der erste Einigungsversuch.