Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag konnte sich am heutigen Abend nicht auf einen Kompromiss zum Berufsausbildungssicherungsgesetz und zum Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 (Zuteilungsgesetz 2007) einigen. Das Verfahren wurde unter einvernehmlichem Verzicht auf die Einhaltung der Ladungsfristen nach drei Sitzungen ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen. Bei beiden Gesetzen handelt es sich um Einspruchsgesetze. Der Bundesrat hat daher in seiner nächsten Sitzung am 9. Juli 2004 darüber zu entscheiden, ob er gegen die Gesetze Einspruch einlegt. Im Anschluss daran hat der Deutsche Bundestag die Möglichkeit, die eventuellen Einsprüche des Bundesrates zu überstimmen.
30.06.2004