30.06.2004

Kompromissvorschlag zum Außenwirtschaftsrecht unterbreitet

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am Abend einen Kompromiss zur Änderung des Außenwirtschaftsrechts erzielt. Die Beschlussempfehlung sieht vor, dass zukünftig der gebietsfremde Erwerber eines gebietsansässigen Rüstungsunternehmens oder Unternehmens der Kryptowirtschaft dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit den Erwerb zu melden hat. Der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages sah noch vor, dass zu einem solchen Veräußerungsgeschäft eine Genehmigung eingeholt werden muss. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kann nach dem Kompromissvorschlag den Erwerb innerhalb eines Monats nach Eingang der vollständigen Unterlagen untersagen, soweit Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten sind.

Des Weiteren sollen Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Erwerb gebietsansässiger Rüstungsunternehmen bis zum Ablauf der Untersagungsfrist schwebend unwirksam sein. Wirksam werden solche Verträge erst nach Ablauf der Frist, falls die Behörde vor Fristablauf keine anderweitige Entscheidung trifft.

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