Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am heutigen Abend einen Kompromissvorschlag zum Kommunalen Optionsgesetz unterbreitet. Im Mittelpunkt des Vorschlags steht eine Experimentierklausel. Diese sieht vor, dass im Wege der Erprobung für zunächst sechs Jahre kommunale Träger als Träger der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugelassen werden können. Die Anzahl der zuzulassenden kommunalen Träger wird auf 69 beschränkt.
Hinsichtlich der Finanzierung sieht der Vorschlag vor, dass die Kosten für die Aufwendung der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten vom Bund getragen werden, sofern nicht die Kommunen dafür verantwortlich sind, wie zum Beispiel bei Leistungen für Unterkunft und Heizung. Von diesen Kosten wird der Bund jedoch 29,1 Prozent übernehmen. Dies soll für die Kommunen zu einer Entlastung von 3,2 Milliarden Euro führen.
Im weiteren Verfahren hat der Deutsche Bundestag zunächst über den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zu befinden. Der Bundesrat wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 9. Juli 2004 darüber zu entscheiden haben, ob er dem Gesetz zustimmt.