Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am
Mittwoch, dem 27. Oktober 2004, 17.00 Uhr,
im Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin,
Saal 1.128,
zu einer Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen folgende Gesetze:
- Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts (Einspruchsgesetz)
- Viertes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung (Zustimmungsgesetz)
- Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen (Einspruchsgesetz)
- Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes (Bundesrat hat Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt)
- Haushaltsbegleitgesetz 2005 (Einspruchsgesetz)
- Siebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Bundesrat hat Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt)
Die Vorbesprechungen finden für die
- A-Seite in Saal 2.088 und die
- B-Seite in Saal 2.128
jeweils um 16.00 Uhr statt.
Mit den unter TOP 1 und TOP 2 genannten Gesetzen hat sich der Vermittlungsausschuss bereits in seiner Sitzung am 22. September 2004 befasst. Die Beratungen hierzu wurden vertagt. Zu den unter TOP 3 und 4 genannten Gesetzen hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 24. September 2004 den Vermittlungsausschuss angerufen. Zu den unter TOP 5 und 6 genannten Gesetzen erfolgte die Anrufung in der Sitzung des Bundesrates am 15. Oktober 2004.
Das Anrufungsbegehren des Bundesrates zum Gentechnikrecht ist auf grundlegende Überarbeitung des Gesetzes gerichtet. Im Kernpunkt zielt die Kritik darauf ab, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nicht mit überzogenen Anforderungen und Haftungsfolgen zu belasten, sofern die Regeln der guten fachlichen Praxis eingehalten werden.
Zum Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen, um eine Regelung der Bundesnotarordnung, die sich mit Sonderregelungen für das badische Rechtsgebiet beschäftig, klarer zu fassen. Erst mit dieser Klarstellung komme die Zielsetzung des vom Bundesrat ursprünglich beschlossenen Entwurfes zum Tragen.
Das Anrufungsbegehren des Bundesrates zu den Fernabsatzverträgen bei Finanzdienstleistungen betrifft insbesondere das Widerrufs- und Rückgaberecht der Verbraucher. Zum einen soll die Informationspflicht des Unternehmers sich allgemein auf das Bestehen eines Widerrufs- und Rückgaberechts beschränken. Von einer Belehrung über die Einzelheiten der Ausübung, wie im Bundestagsbeschluss vorgesehen, sei abzusehen. Außerdem drängt der Bundesrat darauf, eine Regelung aufzuheben, die es dem Verbraucher ermöglicht, bestellte Ware mit einem Wert von mehr als 40 Euro kostenfrei an den Unternehmer zurückzusenden. Diese Möglichkeit werde im Versandhandel in stärkerem Maße als zunächst angenommen missbräuchlich genutzt.
Hinsichtlich des Hochwasserschutzgesetzes verlangt der Bundesrat eine grundlegende Überarbeitung. Er führt an, dass die vorgesehenen neuen Rahmenvorgaben zum Hochwasserschutz nicht zielführend sind. Darüber hinaus seien die Vorgaben des Bundes für die Gesetzgebung der Länder so eng und detailliert, dass den Ländern kein eigener Gesetzgebungsspielraum bleibe. Die Regelungen verstießen damit in ihrer Absolutheit vielfach gegen das Übermaßverbot und das Rechtsstaatsprinzip. Der Bundesrat hat ferner festgestellt, dass das Gesetz seiner Zustimmung bedarf, während der Deutsche Bundestag von einem Einspruchsgesetz ausgeht.
Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss zum Haushaltsbegleitgesetz mit dem Ziel der Aufhebung des Gesetzes angerufen. In seiner Begründung lehnt der Bundesrat die vom Deutschen Bundestag beschlossenen einseitig den Sektor Landwirtschaft betreffenden Maßnahmen ab und stellt klar, dass es eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit sei, das im Vermittlungsverfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 Ende vergangenen Jahres beschlossene Moratorium nicht aufzukündigen. Dabei geht es um die Einführung eines Selbstbehalts in Höhe von 350 Euro im Rahmen der Mineralölsteuerbegünstigung für die in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Dieselkraftstoffe, die Begrenzung der Vergütung der Mineralölsteuer auf jährlich 10.000 Liter pro Betrieb und die Verminderung des Bundeszuschusses in den Jahren 2005 bis 2008.
Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes will der Bundesrat erreichen, dass die im Gesetz vorgesehene Übertragung der Zuständigkeit für Streitigkeiten in Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetzes von der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf die Sozialgerichtsbarkeit verhindert wird. Sowohl aus fiskalischen als auch aus arbeitsökonomischen Gründen sei eine solche Zuständigkeitsverlagerung abzulehnen. Sie würde im Ergebnis dazu führen, dass Verwaltungsgerichte für das Ausländer- und Asylrecht zuständig sind, für das Asylbewerberleistungsrecht jedoch die Sozialgerichte. Die Verwaltungsgerichte seien jedoch sachlich und personell besser auf Asylbewerberleistungsstreitigkeiten eingerichtet, da in diesem Zusammenhang auch zentrale ausländerrechtliche Fragestellungen bearbeitet werden müssen, die ohnehin beim Verwaltungsgericht angesiedelt sind. Der Bundesrat hat zudem festgestellt, dass das Gesetz seiner Zustimmung bedarf, während der Deutsche Bundestag von einem Einspruchsgesetz ausgeht.
Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts
Drucksache 487/04 (Beschluss)
Viertes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung
Drucksache 538/04 (Beschluss)
Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen
Drucksache 644/04 (Beschluss)
Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
Drucksache 645/04 (Beschluss)
Haushaltsbegleitgesetz 2005 (Haushaltsbegleitgesetz 2005 - HBeglG 2005)
Drucksache 703/04 (Beschluss)
Siebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (7. SGGÄndG)
Drucksache 743/04 (Beschluss)