27.10.2004

Kostenfreie Rücksendung von Waren erheblich eingeschränkt

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat am heutigen Abend einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Änderung der Vorschriften der Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen unterbreitet. Dieser sieht vor, dass dem Besteller, der bei einem Versandhaus bzw. Internethändler Waren bestellt, die Kosten für die Rücksendung auferlegt werden dürfen, wenn der Preis der zurückzusendenen Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Die Rücksendekosten soll der Besteller auch dann tragen, wenn bei einem höheren Sachpreis die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht wurde. Wenn die gelieferte Ware jedoch nicht der bestellten entspricht, trägt in jedem Fall der Händler die Rücksendekosten.

Der Kompromissvorschlag räumt dem Händler die Möglichkeit ein, den Besteller bei Widerruf der Bestellung vertraglich mit den Kosten der Rücksendung zu belasten. Eine Übernahme der Rücksendekosten durch den Händler ist weiterhin auf freiwilliger Basis möglich. Ausschlaggebend war bisher der gesamte Bestellwert im Gegensatz zum nunmehr für maßgeblich erklärten Preis der Sache, die tatsächlich zurückgesendet wird.

Der Bundesrat hatte zum Fernabsatzgesetz den Vermittlungsausschuss angerufen, da die bisherige Regelung in erheblichem Maße missbräuchlich genutzt wurde. Bevor der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 5. November 2004 darüber entscheidet, ob er gegen das Gesetz Einspruch einlegt, hat der Deutsche Bundestag über den vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Einigungsvorschlag abzustimmen.

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.