Zum Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz und zum Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung konnte sich der Vermittlungsausschuss in seiner heutigen Sitzung nicht auf einen Kompromiss verständigen. Die Verfahren zu diesen beiden Gesetzen wurden unter einvernehmlichem Verzicht auf die Einhaltung der Ladungsfristen nach drei Sitzungen ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen. Der Bundesrat hat nunmehr in seiner nächsten Sitzung am Freitag, dem 26. November 2004, darüber zu entscheiden, ob er gegen diese Gesetze Einspruch einlegt.
Die Beratungen zum Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes wurden vertagt. Die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses wurde anberaumt auf Mittwoch, den 15. Dezember 2004.