Der heute vom Vermittlungsausschuss beschlossene Einigungsvorschlag zum Fallpauschalenänderungsgesetz sieht im Kern ein Hinausschieben der Konvergenzphase um ein weiteres Jahr bis 2009 vor. Ab dem kommenden Jahr soll ein bestimmter Prozentsatz von Krankenhausleistungen in Fallpauschalen abgegolten werden. Der Anteil soll dann stufenweise in vier weiteren Konvergenzstufen bis 2009 auf 100 Prozent ausgeweitet werden. Die Verlängerung der Konvergenzphase geht auf eine Forderung des Bundesrates zurück.
Außerdem sollen die mit der Einführung der Fallpauschalen verbundenen Erlöseinbußen für Krankenhäuser der Maximalversorgung begrenzt werden. Die Kappungsgrenze soll im Jahr 2005 bei einem Prozent des Krankenhausbudgets liegen und in den folgenden Jahren um jeweils 0,5 Prozentpunkte angehoben werden. Der Kompromiss sieht ferner vor, dass Krankenhäuser, die nicht an der Notfallversorgung teilnehmen, eine reduzierte Pauschale erhalten. Für hochspezialisierte Leistungen, die mit der jeweiligen DRG (Diagnostic Related Group) nicht sachgerecht abgerechnet werden können, sollen in begrenzten Fällen krankenhausindividuel Zusatzentgelte vereinbart werden können.
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung kann für 2005 vorläufige landesweite Basisfallwerte vorgeben, sofern die Vertragsparteien auf Landesebene noch keinen landesweit geltenden Basisfallwert vereinbart haben. Solange der Basisfallwert nicht vereinbart wurde, können Budgetverhandlungen mit den Krankenhäusern nicht abgeschlossen werden. Der landeseinheitliche Basisfallwert gewährleistet zudem mehr Preistransparenz bei vergleichbaren Behandlungen.
Bevor der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag, dem 26. November 2004, darüber entscheiden kann, ob er dem Gesetz zustimmt, muss der Deutsche Bundestag den vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Einigungsvorschlag bestätigen.