Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat zu dem Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung keine Einigung erzielt. Das Verfahren wurde unter einvernehmlichem Verzicht auf die Einhaltung der Ladungsfristen nach drei Sitzungen abgeschlossen. Der Bundesrat hat nunmehr in seiner nächsten Sitzung am Freitag, dem 7. April 2006, darüber zu entscheiden, ob er gegen dieses Gesetz Einspruch einlegt.
Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss am 10. März 2006 unter anderem wegen der Bonus-(Malus-)Regelung angerufen. Damit soll der Vertragsarzt stärker in die Verantwortung der Entwicklung der Arzneimittelausgaben einbezogen werden. Der Bundesrat hatte auf den außerordentlich hohen bürokratischen Aufwand verwiesen, der mit der Ausführung der entsprechenden Regelung verbunden sei.
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