Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am
Mittwoch, 7. November 2007, um 17.00 Uhr,
im Bundesrat, Leipziger Straße 3 - 4, 10117 Berlin,
Saal 1.128,
zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Auf Wunsch des Bundesrates berät er über das Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011. Dabei handelt es sich um ein so genanntes Einspruchsgesetz.
Das Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für eine europaweite Volkszählung im Jahr 2011, an der sich Deutschland auf Beschluss der Bundesregierung beteiligt. Die Volkszählung soll nicht durch direkte Befragung der Bevölkerung, sondern vorrangig durch Auswertung der Melderegister und anderer bereits vorhandener Verwaltungsregister erfolgen. Den Ländern entstehen bereits durch die Vorbereitung erhebliche Vollzugskosten.
In seinem Anrufungsbeschluss vom 12. Oktober 2007 fordert der Bundesrat eine höhere Beteiligung des Bundes an diesen Vollzugskosten und eine Regelung zur Finanzzuweisung an die Länder. Zudem soll das Gesetz um eine Befugnis für die Statistischen Ämter zur Einzelprüfung ergänzt werden, um eine Qualitätssicherung der Daten zu gewährleisten. Außerdem fordert der Bundesrat ein einheitlich festgeschriebenes Verwaltungsverfahren in Bund und Ländern. Bei Umsetzung dieses Anrufungsbegehrens würde das Gesetz zustimmungsbedürftig.
Die Vorbesprechungen finden für
- die A-Seite in Saal 2.088 und
- die B-Seite in Saal 2.128
jeweils um 16.00 Uhr statt.
Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011 - ZensVorbG 2011)
Drucksache 638/07 (Beschluss)
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