Der Vermittlungsausschuss konnte sich in seiner heutigen Sitzung nicht auf einen Kompromiss zum Zensusvorbereitungsgesetz 2011 einigen. Das Verfahren wurde unter einvernehmlichem Verzicht auf die Einhaltung der Ladungsfristen nach drei Sitzungen ergebnislos abgeschlossen. Der Bundesrat hat nunmehr in seiner nächsten Plenarsitzung am Freitag, dem 9. November 2007, darüber zu entscheiden, ob er gegen das Gesetz Einspruch einlegt.
Er hatte in seiner Sitzung am 12. Oktober 2007 den Vermittlungsausschuss unter anderem mit dem Ziel angerufen, einen Ausgleich für die Mehrbelastungen zu erhalten, die den Ländern und Kommunen bei der Vorbereitung und Durchführung des registergestützten Zensus entstehen.
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