26.06.2013

Altersgeld für Bundesbeamte

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einen Kompromiss zum Altersgeld für Beamte bei freiwilligem vorzeitigem Ausscheiden aus dem Bundesdienst gefunden. Damit kann das Vermittlungsverfahren nach nur 18 Tagen abgeschlossen werden.

Der Einigungsvorschlag stellt klar, dass das neue Altersgeld nur auf Bundesebene gilt. Es beschränkt sich auf Fälle, in denen ein Bundesbeamter, der zum Beispiel in die Wirtschaft wechselt, einen Anspruch auf Mindestversorgung gegenüber dem Bund oder einem der Aufsicht einer Bundesbehörde unterliegenden Dienstherrn hat. Die von den Ländern befürchtete finanzielle Belastung durch Einführung des neuen Altersgelds auch bei Bund-Länder-übergreifenden Fallkonstellationen wird damit ausgeschlossen.

Bestätigt der Deutsche Bundestag den Kompromiss, könnte der Bundesrat das geänderte Gesetz am 5. Juli 2013 abschließend behandeln.

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