26.06.2013

Streit um Punktekatalog beigelegt

Bund und Länder haben ihren Streit um die Reform des Punktekatalogs für Verkehrsverstöße rasch beigelegt. Nur wenige Tage nach der Anrufung durch den Bundesrat beschloss der Vermittlungsausschuss heute einen Einigungsvorschlag. Er sieht unter anderem Änderungen an dem neu konzipierten Fahreignungsseminar vor und greift damit Anliegen der Länder auf. Die Seminarteilnahme soll künftig nicht mehr verbindlich, sondern freiwillig sein. Verkehrssünder können damit einen Punkt abbauen statt wie vom Bundestag vorgeschlagen zwei Punkte. Der Vermittlungsausschuss formuliert klarere Regeln für die behördliche Qualitätssicherung des Seminars und Änderungen beim Datenschutz der Teilnehmer.

Außerdem schlägt er vor, in einer Verordnung festzulegen, wie das Fahreignungsseminar inhaltlich und zeitlich gestrafft werden kann, um die Kosten zu senken. Ebenfalls im Verordnungsweg sollen auch Verkehrsverstöße wie das Zuparken von Rettungswegen und Feuerwehrzufahrten sowie Fahrerflucht durch Punkte geahndet werden.

Im Gegenzug bleibt es unverändert bei dem vom Bundestag beschlossenen 3-Punkte-System zur Differenzierung der Verkehrsverstöße. Um die Umsetzung der Reform vorbereiten zu können, soll das Gesetz erst neun Monate nach Verkündung in Kraft treten.

Wenn Bundestag und Bundesrat den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses bestätigen, kann das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden: Der Bundestag befasst sich voraussichtlich noch in dieser Woche, der Bundesrat am 5. Juli 2013 mit dem geänderten Gesetz.

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