13.02.2019

Grundgesetzänderung Vermittlungsausschuss setzt Beratungen fort

Foto: Sitzungssaal

Sitzung des Vermittlungsausschusses

© Bundesrat | Frank Bräuer

Hochauflösendes Bild (jpeg, 2MB)

Am 20. Februar 2019 um 19 Uhr berät der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erneut über Änderungen im Grundgesetz, mit denen die Voraussetzungen für Finanzhilfen des Bundes bei Investitionen – unter anderem im Bildungsbereich - geregelt werden sollen.

Die Mitglieder setzen damit ihre Beratungen fort, die sie am 30. Januar 2019 nach einer Auftaktsitzung vertagt hatten.


www.vermittlungsausschuss.de

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Akkreditierungshinweis

Die Sitzung selbst ist nicht öffentlich. Für Medienvertreterinnen und Medienvertreter besteht jedoch die Möglichkeit zu Auftaktbildern vor Beginn der Sitzung. In der Regel stehen die Vorsitzenden und weitere Mitglieder des Vermittlungsausschusses nach Sitzungsende für Statements zur Verfügung.

Voraussetzung für den Zugang zum Bundesratsgebäude ist eine Jahresakkreditierung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung oder die Akkreditierung für die Legislaturperiode des Bundestages. Tagesakkreditierungen können direkt über das Online-Formular angefordert werden.

Für Rückfragen steht die Pressestelle (Telefon: 030 189100-171) gerne zur Verfügung.

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