Vermittlungsverfahren zu Solarförderung, CCS-Technologie und Mediation erfolgreich beendet

Saal des Vermittlungsausschusses

© Bundesrat | 2012

Der Streit zwischen Bund und Ländern über die Kürzung der Solarförderung ist beigelegt. Nach mehrwöchigen Beratungen einigten sich die Mitglieder des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat am Abend des 27. Juni 2012 auf einen Änderungsvorschlag, der nun beiden Häusern zur Bestätigung vorgelegt wird.

Die Vermittler empfehlen, es bei der vom Bundestag beschlossenen Kürzung der Solarstromförderung ab dem 1. April 2012 zu belassen. Mittelgroße Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Leistung von 10 bis 40 Kilowatt sollen dagegen mehr gefördert werden als ursprünglich vom Bundestag vorgesehen. Eine neue absolute Obergrenze von 52 Gigawatt legt das Gesamtausbauziel fest, ab dem es keine Förderung für neue Anlagen mehr gibt. In einer Protokollerklärung kündigt die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Solarindustrie und zur Forschungsförderung an. Die Protokollerklärung ist allerdings nicht formeller Bestandteil des Vermittlungsvorschlags.

CCS-Technologie in reduziertem Umfang

Vermittlungsverfahren zu Solarförderung, CCS-Technologie und Mediation erfolgreich beendet

Vermittlungsverfahren zu Solarförderung, CCS-Technologie und Mediation erfolgreich beendet

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Auch zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid haben sich Bund und Länder nach monatelangen Verhandlungen geeinigt. Die neue CCS-Technologie wird künftig zugelassen, allerdings in geringerem Speicherumfang als vom Bundestag ursprünglich beschlossen.

Der Vermittlungsvorschlag präzisiert zudem die im Gesetz bereits vorgesehene Länderöffnungsklausel und erweitert die Betreiberverantwortung auf 40 Jahre nach Stilllegung einer Speicheranlage. Auch zu diesem Gesetz hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung Zusagen gemacht, die den Einigungsvorschlag flankieren: sie will Forschungsprojekte finanziell fördern, um die Spitzenstellung Deutschlands als Kompetenzträger europäischer CCS-Forschung auszubauen.

Einigung auch zum Mediationsgesetz

Ebenfalls erfolgreich waren die Vermittlungsbemühungen zum Mediationsgesetz. Hier verständigten sich Bund und Länder auf die Klarstellung, dass auch die gerichtsinterne Mediation durch einen Güterichter weiterhin möglich ist - der sich allerdings nicht mehr Mediator nennen darf. Über eine Öffnungsklausel können die Länder künftig eigene Kostenregelungen für den Fall einer gütlichen Einigung treffen.

Bundestag und Bundesrat müssen die Vorschläge noch bestätigen

Plenum

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Da der Vermittlungsausschuss selbst Gesetze nicht ändern kann, sondern nur entsprechende Empfehlungen ausspricht, müssen Bundestag und Bundesrat die Kompromissvorschläge noch bestätigen. Traditionell werden diese "Rückläufer" aus dem Vermittlungsausschuss so schnell wie möglich auf die Tagesordnung der beiden Häuser gesetzt.
Der Bundestag hat die Vorschläge bereits am Donnerstagnachmittag bestätigt.

Der Bundesrat befasst sich auf seiner ohnehin anberaumten Sondersitzung am Freitag, 29. Juni 2012 mit den Vorhaben. Stimmt er den Änderungen zu, wäre dann die letzte parlamentarische Hürde genommen und die Gesetze könnten dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet werden.

Drei Gesetze bleiben im Vermittlungsverfahren

Weiterhin im Vermittlungsverfahren bleiben die vom Bundestag beschlossenen, von den Ländern aber nicht akzeptierten Gesetze zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung, zu internationalen Gesundheitsvorschriften und zum Abbau der kalten Progression. Hierzu konnten die Vermittler bislang keine Einigung erzielen. Sie vertagten daher ihre Beratungen. Ein neuer Termin wurde noch nicht festgelegt.

Stand 29.06.2012

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