Bund und Länder stehen bei Fluthilfe zusammen

Foto: 911. Plenarsitzung des Bundesrates

© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013

Nur zwei Tage, nachdem das Bundeskabinett die Gesetzentwürfe zur Bewältigung der Flutkatastrophe beschlossen hat, kamen die Länder am 26. Juni 2013 zu einer Sondersitzung des Bundesrates zusammen, um die Regierungspläne zu beraten. Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit des Vorgangs verzichtete der Bundesrat auf die verfassungsrechtlich eigentlich vorgesehene sechswöchige Beratungsfrist für seine Stellungnahme.

Die Länder zeigten sich mit den Vorschlägen der Bundesregierung - die die Errichtung eines Solidaritätsfonds "Aufbauhilfe" und dessen Finanzierung durch einen Nachtragshaushalt beinhalten - weitgehend einverstanden.

Gesamtstaatliche Solidarität

Der Bundesrat bekräftigt seine Bereitschaft zu gesamtstaatlicher Solidarität bei der Bewältigung der jüngsten Hochwasserkatastrophe. Die Länder machen jedoch zugleich deutlich, dass sie die Änderung relevanter Vorschriften mit dem Ziel einer Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung für Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes anstreben.

Mit der beschleunigten Beratung der Gesetzentwürfe durch den Bundesrat liegen nun die Voraussetzungen für eine zügige Verabschiedung im Deutschen Bundestag vor - sie ist für den 28. Juni 2013 vorgesehen. Der Bundesrat wird sich mit den Vorlagen abschließend am 5. Juli 2013 befassen.

Ministerpräsidenten sichern Flutopfern Unterstützung zu

Foto: Ministerpräsident Stanislav Tillich (Sachsen)

911. Plenarsitzung am 26. Juni 2013

In der Debatte meldeten sich mehrere Ministerpräsidenten zu Wort, um den Betroffenen die Solidarität der Länder zuzusichern.

Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich zeigte sich dankbar, dass in dieser besonderen Notsituation die Nation geschlossen zusammensteht.

Die Politik habe mit dem Aufbauhilfefonds entschlossen gehandelt und die Menschen nicht allein gelassen. Dieser sei nicht nur als Startschuss für den Wiederaufbau, sondern auch als Signal für Mut und Hoffnung an die Betroffenen zu verstehen. Obwohl der Hochwasserschutz in den letzten Jahren bereits deutlich verbessert worden sei, müssten weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Sachsen werde daher in Zusammenarbeit mit Bayern in Kürze den Entwurf eines Hochwasserschutz-Beschleunigungsgesetzes in den Bundesrat einbringen. Die Versicherungswirtschaft forderte der Ministerpräsident zur Solidarität auf.

Foto: Ministerpräsident Erwin Sellering (Mecklenburg-Vorpommern)

911. Plenarsitzung am 26. Juni 2013

Erwin Sellering, Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, erinnerte an die dramatischen Bilder aus den Überflutungsgebieten. Hier hätte man nicht nur die Macht der Natur, sondern auch die enorme Hilfsbereitschaft und den Zusammenhalt der Menschen gespürt. Bund und Länder müssten nun genauso zusammenstehen wie die Bürger.

Die Schadensbekämpfung sei eine nationale Aufgabe. Aus seiner Sicht müsste aber auch der vorbeugende Hochwasserschutz weiter ausgebaut werden. Auch dies sei eine nationale Aufgabe. Die hierfür erforderlichen Verfahren seien zu beschleunigen und zu vereinfachen.

Kooperativer Föderalismus lebt und hat sich bewährt

Foto: Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (Thüringen)

911. Plenarsitzung am 26. Juni 2013

Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht hob hervor, dass die immensen Schäden - die sie auf einen zweistelligen Milliardenbetrag veranschlagte - mit dem ablaufenden Wasser erst langsam sichtbar werden. Diese Last überfordere die Leistungsfähigkeit der betroffenen Länder. Sie sei daher besonders dankbar für den engen Schulterschluss zwischen Bund und Ländern. Der kooperative Föderalismus lebt und hat sich bewährt, so die Ministerpräsidentin.

Besonders positiv bewertete Lieberknecht den Umstand, dass es gelungen sei, die Hilfen zu finanzieren, ohne die Menschen auch noch mit zusätzlichen Steuererhöhungen belasten zu müssen. Genauso wichtig sei es aber, aus der jetzigen Situation die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Aus ihrer Sicht müsse man sich zukünftig beim Hochwasserschutz mehr auf das Gemeinwohl rückbesinnen. In diesem Zusammenhang sei auch die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden zu prüfen.

Foto: Ministerpräsident Volker Bouffier (Hessen)

911. Plenarsitzung am 26. Juni 2013

Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier bezeichnete den heutigen Tag als Ausdruck der gelebten Solidarität zwischen Bund und Ländern. Das wolle er gerade als Ministerpräsident eines kaum betroffenen Landes hervorheben.

Der deutsche Föderalismus funktioniere einwandfrei. Wichtig sei allerdings, dass nicht kurzfristiger Aktionismus vorherrsche. Vielmehr sei die Nachhaltigkeit der Hilfen über einen längeren Zeitraum nötig.

Zudem betonte er auch die besondere Verantwortung der einzelnen Länder im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz. Hier seien zukünftig noch Verbesserungen möglich.

Foto: Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt)

911. Plenarsitzung am 26. Juni 2013

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff hob hervor, dass es sich bei den Vorgängen der letzten Wochen um eine Katastrophe europäischen Ausmaßes gehandelt habe. Dies habe auch EU-Kommissionspräsident Manuel Barroso in einem Gespräch bestätigt. Dieser habe daher auch Hilfen aus dem EU-Solidaritätsfonds in Aussicht gestellt.

In besonderem Maße beeindruckt zeigte sich Ministerpräsident Hasseloff von der Hilfsbereitschaft der jungen Menschen, die sofort vor Ort gewesen sind und bis zur Erschöpfung Hilfsarbeiten auf den Deichen geleistet haben. Auf die Jugend kann man sich verlassen, so der Ministerpräsident.

Hasselhoff regte zudem an, zukünftig einen dauerhaften Hilfsfonds für entsprechende Fälle einzurichten, statt Sonder-Gesetzgebungsverfahren im Katastrophenfall durchzuführen. Dies sei zumindest eine Überlegung wert.

Hilfen in Höhe von 8 Milliarden Euro

Der Aufbauhilfefonds wird durch den Bund mit acht Milliarden Euro ausgestattet. Die Länder beteiligen sich an der Finanzierung durch Übernahme von Zinsen und Tilgungen. Dies geschieht von 2014 bis 2019 durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern und von 2020 bis 2033 durch direkte Zahlungen der Länder an den Bund.

Der Entwurf zum Nachtragshaushalt sieht eine Erhöhung der Kreditaufnahme durch den Bund in Höhe der erforderlichen acht Milliarden Euro vor. Die Nettokreditaufnahme steigt damit in diesem Jahr auf 25,1 Milliarden Euro. Ursprünglich war eine Neuverschuldung von lediglich 17,1 Milliarden im Jahr 2013 vorgesehen.

Die nächste Sitzung des Bundesrates findet am 5. Juli 2013 statt. Dann wird der Bundesrat voraussichtlich abschließend über die Fluthilfemaßnahmen abstimmen.

Stand 26.06.2013

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