Vermittlungsausschuss Konstituierende Sitzung

Foto: Saal des Vermittlungsausschusses

© Bundesrat | Frank Bräuer

Olaf Scholz (SPD) und Dr. Johann Wadephul (CDU) sind neue Vorsitzende des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat. Am 9. September 2015 wählte der Ausschuss den Hamburger Bürgermeister sowie den Bundestagsabgeordneten, die sich künftig in der Sitzungsleitung abwechseln und einander vertreten. Olaf Scholz beginnt mit dem Vorsitz für die nächsten drei Monate.

Der Ausschuss kam erstmals in der aktuellen Wahlperiode zusammen. Er beschloss, die Sitzungsprotokolle seiner Beratungen aus der 16. Legislatur - also der Jahre 2005 bis 2009 - zur allgemeinen Einsichtnahme freizugeben.

Foto: Blick auf die Mitglieder im Saal des Vermittlungsausschusses

Olaf Scholz und Dr. Georg Kleemann

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Neuer Geschäftsführer des Vermittlungsausschusses ist Dr. Georg Kleemann, Stellvertretender Direktor des Bundesrates. Er folgt auf Dr. Ute Rettler, die die Geschäftsführung fünf Jahre innehatte und seit April 2015 Direktorin des Bundesrates ist. Traditionell ist die Geschäftsstelle des Vermittlungsausschusses im Sekretariat des Bundesrates angesiedelt. Aus diesem Grund finden fast alle Sitzung im Gebäude der Länderkammer statt.

Beratungen zum Regionalisierungsgesetz vertagt

Die Verhandlungen zum Regionalisierungsgesetz, das die Finanzierung des Regionalverkehrs mit Bus und Bahn regelt, vertagte der Ausschuss. Die Länder hatten das vom Bundestag verabschiedete Gesetz Ende März in den Vermittlungsausschuss überwiesen, weil sie mit der Höhe des Bundesanteils an den Kosten des öffentlichen Personennahverkehrs nicht zufrieden waren. Eine vom Vermittlungsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe soll nun mögliche Kompromisslinien ausloten.

Vermittlungsauftrag bei Meinungsverschiedenheiten

Der Vermittlungsausschuss hat die Aufgabe, bei Meinungsverschiedenheiten über Gesetzesbeschlüsse zwischen Bundestag und Bundesrat zu verhandeln. Er besteht aus 16 Bundestagsabgeordneten und ebenso vielen Bundesratsmitgliedern, die jeweils eine Stimme haben. Vertreter der Bundesregierung können an den Sitzungen teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.

Foto: Mitglieder des Vermittlungsausschusses diskutieren

Mitglieder des Vermittlungsausschusses

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Gegenstand der Beratungen können sowohl Einspruchs- als auch Zustimmungsgesetze sein. Sofern der Ausschuss Änderungen am ursprünglichen Gesetzesbeschluss des Bundestages vorschlägt, müssen diese von beiden Häusern bestätigt werden. Daher wird meist so lange verhandelt, bis eine breite Mehrheit hinter dem Kompromiss steht. Streitige Abstimmungen sind eher die Ausnahme.

Können sich die Vermittler auch nach mehreren Sitzungen nicht einigen oder empfehlen sie, das Gesetz unverändert zu lassen, geht dieses Ergebnis direkt in den Bundesrat. Dort wird über Zustimmung oder Einspruch abgestimmt. Einen Einspruch der Länder könnte der Bundestag mit der so genannten Kanzlermehrheit überstimmen, um dem Gesetz doch noch Geltung zu verschaffen.

Verhandlungen meist erfolgreich

In der 17. Wahlperiode beriet der Ausschuss über 40 Gesetzesvorhaben. 34 davon konnten nach erfolgreichem Vermittlungsverfahren in Kraft treten. 9 Gesetze wurden wegen Ablaufs der Legislatur nicht mehr abschließend beraten.

Stand 10.09.2015

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