Mit Beschluss vom 27. März 2015 hatte der Bundesrat das Regionalisierungsgesetz zur grundlegenden Überarbeitung dem Vermittlungsausschuss überwiesen. Nach Beratungen, die in der Sitzung am 14. Oktober 2015 ihren Abschluss gefunden haben, hat der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss in Form von Änderungen empfohlen. Das Gesetzgebungsverfahren zur Finanzierung des Regionalverkehrs konnte danach zum Abschluss gebracht werden.
Zu weiteren Einschaltungen des Gremiums ist es bisher nicht gekommen. Damit hat die 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages bislang nur ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat erfordert.
Die höchste Zahl der Anrufungen wurde in der 15. Wahlperiode erreicht; der Vermittlungsausschuss war in dieser Zeit einhundertzweimal zu 100 Gesetzesvorhaben eingeschaltet. Die niedrigste Zahl mit nur sechs Anrufungen gab es bisher in der 10. Wahlperiode. Die durchschnittliche Zahl der Einberufungen des Gremiums pro Wahlperiode liegt bei 55 Fällen.