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Erstes Vermittlungsverfahren in dieser Wahlperiode

Foto: Plenarsaal

© Bundesrat | Sascha Radke

Am 30. Januar 2019 kommt der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu seiner ersten Sitzung in der 19. Wahlperiode zusammen. Nach der Konstituierung befasst er sich mit der geplanten Änderung des Grundgesetzes zur Lockerung des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich und zu Finanzhilfen des Bundes.

Einen entsprechenden Bundestagsbeschluss vom 29. November 2018 hatte der Bundesrat am 14. Dezember 2018 einstimmig zur grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss überwiesen.

Mehr zum Inhalt des Bundestagsbeschlusses und zum Vermittlungsverfahren:

Mehr zum Anrufungsbeschluss des Bundesrates:

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