Vorangegangen war ein Kompromissvorschlag der Arbeitsgruppe, die zu Beginn des Vermittlungsvorschlags eingesetzt und mehrfach zusammen gekommen worden war. Der Einigungsvorschlag sah unter anderem eine weitere Anhebung der Pendlerpauschale bei längeren Strecken sowie eine Neuaufteilung der finanziellen Lasten des Klimaschutzprogramms zu Gunsten der Länder vor. Unverändert konnte die beabsichtigte Mehrwertsteuersenkung der Bahn im Fernverkehr bleiben.
Zusätzlich: Änderungen am CO2-Preis
Zusätzlich zu den konkreten Änderungen am Steuergesetz verständigten sich die Vermittler darauf, dass der CO2-Preis im Verkehr-und Gebäudesektor in einem neuen Gesetzgebungsverfahren deutlich angehoben werden soll.
Mittlerweile geltendes Recht
Nach dem Beschluss im Bundestag und der Zustimmung zum Kompromissvorschlag durch den Bundesrat konnte das geänderte Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Es wurde bereits einen Tag nach der Abstimmung im Bundesrat im Bundesgesetzblatt verkündet. Die steuerlichen Neuregelungen sind seit dem 1. Januar 2020 in Kraft.