Vermittlungsverfahren Vermittlungsverfahren zum Gesetz zum Schutz von Whistleblowern

Unterlagenmappe des Vermittlungsausschusses

© Bundesrat | Dirk Deckbar

Am 5. April 2023 hat die Bundesregierung beschlossen, zum Gesetz zum Schutz von Whistleblowern (Hinweisgeberschutzgesetz) den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" war vom Bundestag am 16. Dezember 2022 beschlossen worden, hat in der 1030. Plenarsitzung des Bundesrates indes nicht die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen erhalten (BundesratKOMPAKT vom 10. Februar 2023).

Ein Termin für die Sitzung des Vermittlungsausschusses steht noch nicht fest. Sobald ein solcher anberaumt ist, werden wir ihn umgehend an dieser Stelle veröffentlichen.

Stand 05.04.2023

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