Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)Onlinezugangsgesetz
- Anrufungsorgan:
Bundesregierung
- Anrufungsdatum:
10.04.2024
- Gesetzeskategorie:
zustimmungsbedürftiges Gesetz
- Gesamter Vorgang in DIP
- Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
Inhalt
Keine Zustimmung zur OZG-Novelle im Bundesrat
Das „Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung“ bedarf der Zustimmung des Bundesrates und fand in der Plenarsitzung am 22. März 2024 nicht die notwendige Mehrheit von 35 Stimmen. Daraufhin rief die Bundesregierung am 10. April 2024 zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss an.
Digitale Kommunikation mit der Verwaltung
Ziel der Gesetzesnovelle ist es, die Entwicklung nutzerfreundlicher digitaler Services für behördliche Verwaltungsleistungen voranzutreiben. Es schafft Strukturen für eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern und soll eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglichen. Grundlage für die Kommunikation mit der Verwaltung ist die BundID - ein zentrales digitales Bürgerkonto- in Verbindung mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) zur Identifikation. Außerdem soll ein schriftformersetzendes qualifiziertes elektronisches Siegel und eine Regelung zu Digital-Only für Unternehmensleistungen eingeführt werden.
Wie es weitergeht
Der Vermittlungsausschuss wird sich nun mit dem Gesetz beschäftigen. Ein Termin steht noch nicht fest.
10.04.2024